Willkommen in der Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer

Termine

Zur Vereinbarung eines Termins schreiben sie uns einfach eine E-Mail, oder rufen Sie unter 0621 / 87 60 791 während der Bürozeiten an.
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Kosten

Eines ist vorab klarzustellen:

Anwälte rechnen nicht jeden Brief ab und nicht jeden Gang zu Behörden und Gerichten. Vielmehr gilt der Grundsatz, jede Gebühr fällt nur einmal an.

Der Rechtsanwalt verdient also immer die gleichen Gebühren, egal ob er einen Brief oder mehrere Briefe schreibt oder ob er einmal zu Gericht geht oder mehrmals.

Denn grundsätzlich muss der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen.

Auf Grund der zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften gibt es daher keinen „billigen“ oder „teuren“ Rechtsanwalt, da bei ordnungsgemäßer Abrechnung jeder Rechtsanwalt zum gleichen Rechnungsergebnis kommen muss, da auch gesetzlich geregelt ist, dass der Rechtsanwalt auf die ihm zustehenden Gebühren weder ganz noch teilweise verzichten darf.

Bei besonders schwierigen und/oder arbeitsintensiven Mandaten behalten sich Rechtsanwälte – so auch ich – vor, nur im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung tätig zu werden, also ein höheres Honorar als gesetzlich vorgesehen, zu fordern. Denn in der Regel ist bei solchen Mandaten auch ein erhöhtes Haftungsrisiko gegeben. Gebührenvereinbarungen können in Form einer Pauschalvergütung oder nach festen Stundensätzen geschlossen werden.

Wünscht der Mandant zunächst nur eine Beratung, kostet diese in Abhängigkeit vom sogenannten Gegenstandswert (Grundlage der Gebührenermittlung) maximal € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, z.Zt. also € 226,10.

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© Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer. Letzte Änderung 20. Mai 2018