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KostenIm Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab und wird in Abhängigkeit von der Vermögenssituation entweder ohne Raten oder mit Ratenzahlungen (quasi als zinsloses Darlehen) gewährt. Grundsätzlich gilt:
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© Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer. Letzte Änderung 20. Mai 2018